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Unsere Stiftung

BürgerStiftung Suhl

Eine Stiftung von Bürgern für Bürger der Stadt Suhl.

Ihr Engagement basiert auf den Werten der persönlichen Freiheit, der Offenheit, Toleranz und Solidarität, die, wie die Überzeugung, dass Eigentum verpflichtet, in den Grundrechten des Grundgesetzes sowie der Verfassung des Freistaates Thüringen niedergelegt sind.

Die Bürgerstiftung Suhl will dem Gemeinwohl dienen, das Gemeinwesen nachhaltig stärken und soziale Projekte unterstützen und dabei besonders zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt Suhl beitragen. Die Bürgerstiftung Suhl will erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftsunternehmen mehr Mitverantwortung für die Gestaltung des Gemeinwesens in der Stadt Suhl übernehmen. Die Bürgerstiftung will auch junge Menschen zu gesellschaftlichem Engagement ermutigen sowie Verständnis und persönlichen Einsatz für Demokratie und politische Verantwortung entwickeln und vertiefen.

In diesem Sinne führt die Bürgerstiftung Suhl Menschen zusammen, die sich sowohl aktiv als Stifter sowie Spender aber auch gleichermaßen als ehrenamtlich engagierte Bürger für eine nachhaltige und offene Gesellschaft einsetzen. Hierfür sollen Zustiftungen und Spenden eingeworben werden, mit denen die Bürgerstiftung Suhl Projekte zur Erfüllung der Stiftungszwecke anstößt und fördert.

Packen wir es an, macht mit und Allen wird es zu Gute kommen.

Unsere Gremien

Auf dieser Seite sind die wichtigsten Informationen zu den Gremien der Bürgerstiftung Suhl zusammengefasst.

Der Vorstand

Vorstand der Bürgerstiftung Suhl

Der Vorstand führt und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er ist der gesetzliche Vertreter und besteht aus drei bis maximal fünf Personen. Außer dem Gründungsvorstand wird der Vorstand vom Stiftungsrat gewählt Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds beträgt 4 Jahre, Wiederberufung ist möglich. Der Gründungsvorstand besteht aus fünf Mitgliedern

Der Stiftungsrat

Stiftungsrat der Bürgerstiftung Suhl

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf und maximal neun Personen. Er ist das Kontrollorgan der Stiftung. Er wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und wählt den Vorstand. Außerdem berät er den Vorstand hinsichtlich der Festlegungen konkreter Ziele und Prioritäten der Stiftung. Der erste Stiftungsrat wird mit dem Stiftungsgeschäft festgelegt, danach ergänzen sich die Stiftungsmitglieder durch Kooptation. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, Wiederberufung ist möglich. Der erste Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern.

Das Stifterforum

Das Stifterforum besteht aus Personen, die mindestens 1.000 € zum Stiftungsvermögen beigetragen haben. Die Zugehörigkeit besteht auf Lebenszeit. Sie ist weder übertragbar noch geht sie mit dem Tode des Stifters auf dessen Erben über. Die Zugehörigkeit zum Stifterforum ist freiwillig. Der Zuständigkeit des Stifterforums unterliegen die Kenntnisnahme des Wirtschaftsplans für das jeweilige Haushaltsjahr sowie des Jahresabschlusses und des Tätigkeitsberichts des Vorjahres. Weitergehende Ausführungen zu den Gremien der Stiftung, deren Aufgaben und Verantwortlich-keiten sind in der Satzung der Stiftung geregelt.

Pressemitteilungen

Derzeit sind keine Mitteilungen vorhanden.

Adresse Bürgerstiftung Suhl
c/o Bernhard Götz
Judithstraße 61
98527 Suhl

Kontakt 03681 804128
info@buergerstiftung-suhl.de

Spendenkonto Zahlungsempfänger: Bürgerstiftung Suhl
IBAN DE98 8405 0000 1706 6062 70
Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Vielen Dank für Eure Unterstützung!
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